Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
MULTIVATIVE GmbH, Triester Straße 280, 8055 Graz, Österreich
(nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“), die Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung tritt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir Lieferungen und Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführen.
1.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Darstellung unserer Leistungen (z.B. auf unserer Website, in Prospekten, Katalogen etc.) stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
2.2 Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) annehmen oder mit der Ausführung der bestellten Leistung beginnen.
2.3 Ist die Beschaffung oder Verfügbarkeit bestimmter Materialien oder Komponenten (insbesondere Bauteile für die Bestückung) zum Zeitpunkt der Bestellung oder im Zeitraum bis zur Liefer-/Leistungsfrist nicht gesichert und entstehen daraus wesentliche Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Beschaffung, sind wir zum teilweisen oder vollständigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde wird hiervon unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit wir nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haften.
2.4 Änderungen oder Stornierungen einer Bestellung bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bereits angefallene Kosten (z.B. Materialbeschaffung, Aufwendungen für Arbeitszeit) können in Rechnung gestellt werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle von uns genannten Preise verstehen sich netto in Euro (EUR) ab Werk (EXW) (Triester Straße 280, 8055 Graz, Österreich)
exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich verrechnet.
3.2 Kostenvoranschläge und Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen (z.B. aufgrund von Materialpreis- oder Lohnsteigerungen) eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (gemäß § 456 UGB) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mahn- und Einbringungskosten (z.B. Rechtsverfolgungskosten), bleiben unberührt.
3.5 Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
4. Liefer- und Leistungsbedingungen
4.1 Art und Umfang der Leistung
Unsere Leistungen umfassen in der Regel die Bestückung von Prototypen-Leiterplatten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. vertraglichen Vereinbarung.
4.2 Lieferfrist
Angegebene Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige Selbstbelieferung (z.B. mit Bauteilen) voraus.
4.3 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.4 Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware (EXW) vom Sitz unseres Unternehmens auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendung für den Kunden übernehmen. Verzögert sich der Versand aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.5 Versand und Kosten
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Lieferung und Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Kosten für Verpackung, Transport und etwaige Transportversicherung trägt der Kunde.
4.6 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich nach deren Erhalt anzunehmen. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
4.7 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Produktion, Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Waren und gefertigten Prototypen (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist und kein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde. In diesem Fall gilt als vereinbart, dass uns anteilig (entsprechend dem Rechnungswert) Miteigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache zusteht, bzw. künftige Forderungen aus einer Weiterveräußerung an uns im Voraus abgetreten werden.
5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
5.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Verlangen der Herausgabe beinhaltet keine Rücktrittserklärung, sofern wir dies nicht ausdrücklich erklären.
6. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
6.1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich, jedenfalls binnen angemessener Frist, auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt, und sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen.
6.2 Gewährleistungsfrist
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für unsere Waren und Leistungen 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Für Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien oder kundenseitig gestellte Bauteile übernehmen wir keine Gewährleistung.
6.3 Mängelbehebung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch vorzunehmen. Schlägt die Mängelbehebung endgültig fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar verzögert, kann der Kunde nach seiner Wahl die Preisminderung verlangen oder – sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt – vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Ausschluss der Gewährleistung
Keine Gewährleistung übernehmen wir insbesondere in folgenden Fällen:
- Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Bedienung beim Kunden entstehen,
- Mängel, die auf kundenseitig beigestellte, fehlerhafte Bauteile, Materialien oder Daten zurückzuführen sind,
- normaler Verschleiß.
7. Haftung
7.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Jede weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.5 Zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) bleiben unberührt.
8. Schutzrechte Dritter
8.1 Überlässt der Kunde uns Daten, Layouts oder sonstige Unterlagen (z.B. PCB-Designs) zum Zweck der Bestückung oder Herstellung, versichert er, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hält uns in diesem Zusammenhang schad- und klaglos für alle Ansprüche Dritter, die aus einer eventuellen Rechtsverletzung resultieren.
8.2 Für den Fall, dass uns Dritte aufgrund etwaiger Rechtsverletzungen in Anspruch nehmen, hat der Kunde uns alle daraus entstehenden Kosten (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz unseres Unternehmens in .
9.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Unternehmer ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
9.3 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
10. Schlussbestimmungen
10.1 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
10.3 Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen uns ohne unsere schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
10.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle auf deren Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Stand: Januar 2025